Montag 02.11.2020
NRW 2.Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (September bis Dezember 2020)
Die 2. Förderung schließt nahtlos an die 1. Phase der Überbrückungshilfe mit dem Förderzeitraum Juni bis August 2020 an. Informationen zur 1. Phase der Überbrückungshilfe finden Sie hier.
Änderungen von der 1. zur 2. Phase Überbrückungshilfe (Bund)
Auch auf Initiative Nordrhein-Westfalens hin wurde die Überbrückungshilfe des Bundes in wesentlichen Punkten nachgebessert: So wurde u. a. das Kriterium des Umsatzeinbruchs abgesenkt, die KMU-Schwelle abgeschafft und die Fördersätze und Personalkostenpauschale erhöht.
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Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen
- mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
- oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.(bisher Umsatzeinbruch von 60% in April und Mai 2020). -
Auch entfällt mit der 2. Phase der Überbrückungshilfe die s. g. KMU-Schwelle, wonach innerhalb der 1. Phase bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten nur max. 9.000 Euro, mit bis zu 10 Beschäftigten nur max. 15.000 Euro förderfähig waren. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
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Darüber hinaus erhöht sich die monatliche Fixkostenerstattung:
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten),
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). jeweils Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. -
Die Personalkostenpauschale wurde von 10 % auf 20 % erhöht.
Für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Wir überprüfen automatisch bei jedem Mandanten ob die 2. Überbrückungshilfe beantragt werden kann und werden uns anschließend bei Ihnen melden.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Sie können uns unter 02381 - 871 000 0 erreichen.
Quelle:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2
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