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Donnerstag, 15.09.2020

NRW 1. Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Juni bis August 2020)

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Ziel ist es die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ihres Unternehmens zu gewährleisten.

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Antragsberechtigt sind Unternehmen die vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise einen Rückgang der Umsätze feststellen mussten. Hier werden sehr viele Aspekte und Anforderungen berücksichtigt. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.


Wir haben bereits bei allen Mandanten überprüft ob dieser Antrag gestellt werden kann und haben diese selbstverständlich bereits kontaktiert und aufgeklärt. Falls wir Sie nicht kontaktiert haben, können Sie davon ausgehen dass Sie nicht antragsberechtigt sind.

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Fördermonate der 1. Überbrückungshilfe sind Juni bis August 2020.

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Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wir werden wieder bei allen Mandanten überprüfen ob ein Antrag gestellt werden kann.

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Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Sie können uns unter 02381 - 871 000 0 erreichen.

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Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Überbrückungshilfe - Information

Überbrückungshilfe - Fragen und Antworten

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