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Montag, 09.11.2020

Novemberhilfe

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind und Umsatzeinbußen haben.

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Weitere Informationen finden Sie auf bundesfinanzministerium.de

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Sobald wir die Anträge für die Novemberhilfe stellen können, werden wir überprüfen welche Mandanten antragsberechtigt sind. Anschließend werden wir uns bei Ihnen melden.

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Falls Fragen bestehen, können Sie uns jederzeit unter 02381 871000-0 erreichen.

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â–¶ Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

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