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Montag, 14.12.2020

NRW 3.Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Januar bis Juni 2021)

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlicher ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.

Die Monate Januar bis Juni 2021 werden bei der dritten Überbrückungshilfe berücksichtigt.

 

Weitere Infos folgen in Kürze.

Quelle:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Überbrückungshilfe - Information

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