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Dienstag, 17.03.2020
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Beschäftigte und Unternehmen vorgelegt.
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Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
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Über ihre Hausbanken können Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank erhalten. Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt.
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Gleichzeitig sollen eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:
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Erleichterte Bedingungen für die Gewährung von Stundungen von Steuerschulden;
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Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020 für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen;
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Erleichterung der Voraussetzungen für eine Anpassung von Vorauszahlungen.
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Weiterführende Informationen:
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Fragen und Antworten zum Corona-Hilfsprogramm beim Bundesfinanzministerium (BMF)
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KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
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(BMF / STB Web)
Artikel vom 16.03.2020
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